Wenn Sie in Basel-Stadt ein Mehrfamilienhaus, Wohnung oder Einfamilienhaus verkaufen, dann meldet der Notar diese Mutation dem Grundbuchamt. Aber nicht nur ein Grundstückverkauf, sondern auch eine Schenkung, eine Stockwerkeigentumbegründung oder ein Ergang löst eine solche Meldung an das Grundbuchamt aus, welches dieses Ereignis im Grundbuch nachführt. .
Dadurch entstehen Grundbuchgebühren, welche Ihnen das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt indirekt über den Notar in Rechnung stellt. Dieser Artikel illustriert Ihnen diese Gebühren mit vielen Beispielen aus der Praxis.

Der zweite Artikelteil wird in Kürze veröffentlicht (…)